100 Jahre Mazda: 100 Monate Garantie für alle Modelle

Mazda feiert in diesem Jahr seinen 100. Geburtstag. Dazu gibt es bei teilnehmenden Mazda Händlern ein besonderes Angebot: Wer auf den Mazda Jahr100-Tagen am 31. Januar und 1. Februar 2020 einen Mazda-Neuwagen kauft, erhält 100 Monate Garantie gratis dazu – auf alle Modelle. Das bedeutet im Klartext: Zusätzlich zur normalen Garantie gibt es eine 64-monatige Anschlussgarantie. Während die 36-monatige Herstellergarantie bis maximal 100.000 km gewährt wird, erhöht Mazda bei der 64-monatigen Neuwagen-Anschlussgarantie dabei auch die Laufleistung, und zwar auf maximal 150.000 km.
Fotos vom Mazda MX-5:
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Im Garantieumfang enthalten sind Motor, Getriebe, Bremsanlage, Elektronik und viele weitere Baugruppen sowie eine Soforthilfe bei der Schadenkostenerstattung im In- und Ausland via 24-Stunden-Hotline. Beim Weiterverkauf des Fahrzeugs geht der Garantieanspruch auf den neuen Besitzer über. Gefeiert wird am 31. Januar und 1. Februar auch die Einführung des Mazda2 2020. Er kommt im überarbeiteten Kodo Design, mit neuen Skyactiv-Technologien für geringere CO2-Emissionen und verbesserten i-Activsense-Sicherheitstechnologien. Mehr Sitz- und Fahrkomfort sowie ein abgesenktes Geräuschniveau zeichnen das neue Modell außerdem aus. Für lebhaften Vortrieb sorgt ein 1.5 l Skyactiv-G Vierzylinder-Benzinmotor in den zwei Leistungsstufen 55 kW/75 PS und 66 kW/90 PS. Beide Motoren mit serienmäßigem Sechsgang-Schaltgetriebe erhalten ab Werk ein Mild-Hybrid-System, das zu einem kombinierten Kraftstoffverbrauch (nach NEFZ) von lediglich 4,1 Liter Superbenzin auf 100 km beiträgt (94 g/km CO2).
Fotos vom Mazda MX-30:
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Die Mazda 100 Monate Garantie kumuliert sich aus der 36-monatigen Mazda Herstellergarantie (bis max. 100.000 km) zzgl. einer 64-monatigen Mazda Neuwagen-Anschlussgarantie bis 150.000 km Gesamtlaufleistung (je nachdem, was zuerst eintritt) gemäß den aktuellen Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG, Gündlinger Straße 12, 79111 Freiburg i. Breisgau, Deutschland. Erforderlich für die Aufrechterhaltung der Garantie ist die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs gemäß Herstellervorgaben. Gültig für Privatkunden und Gewerbekunden ohne Rahmenabkommen beim Kauf eines unzugelassenen Neuwagens am 31.01.2020 und 01.02.2020.
Fotos: Mazda